BZF I und II
Bei uns können Sie das Flugfunkzeugnis in englischer und deutscher Sprache erlernen
Unser Fluglehrer vermitteln Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse, und machen Sie fit für die Prüfung.
Wir bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit an, Ihre Sprachkenntnisse wieder aufzufrischen, so fliegen Sie sicher in Kontrollzonen und ins englischsprachige Ausland.
Anmeldungen sind jederzeit möglich,
bitte melden Sie sich unter:
01522-9227659 oder info@westkuestenflugschule.de
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BZF I
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I
Beim BZF I wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) in englischer und deutscher Sprache geprüft, zusätzlich jedoch auch das Verständnis englischer Fachtexte. Hierfür ist ein zusätzlicher Sprachtest erforderlich.
Wer also außerhalb Deutschlands fliegen möchte, kommt nicht ohne das BZF I aus.
BZF II
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II
Beim BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache geprüft. Daher berechtigt es nur zum Flugfunk unter Sichtflugbedingungen innerhalb Deutschlands.
Jedoch kann jeder Flughafen innerhalb Deutschlands angeflogen werden.
AZF
Allgeines Sprechfunkzeugnis
Das AZF berechtigt zusätzlich zur Durchführung des Funkverkehrs unter Sicht- und Instrumentenflugbedlgemingungen in englischer Sprache. Es ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis und setzt die Prüfung zum BZF I oder BZF II voraus. Dieses Sprechfunkzeugnis ist weltweit anerkannt.